Lichte, offene Wälder sind im heimischen Wald die Zentren der Artenvielfalt schlechthin. Insoweit ist es sehr erfreulich, dass sie jetzt endlich auch zu einem Schwerpunktthema des landesweiten Waldnaturschutzes erhoben worden sind. Die Vorkommen der "echten" Lichtwaldarten, d. h. solcher die nicht zusätzlich in reinen Offenlandbiotopen leben können, liegen ganz oder mit wichtigen Anteilen auf Flächen im Zuständigkeitsbereich der Forstverwaltung. Mithin kommt den Forstverwaltungen fast die komplette Schutzverantwortung für diese Arten zu – sie sind damit eine der "Messlatten" dafür, ob Maßnahmen, die zur Entstehung lichter, offener Wälder umgesetzt werden, sinnvoll und erfolgreich sind.

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Gabriel Hermann